SwiftClaim

Online-Shop im Ausland erstattet nicht?

Sie haben Ware zurückgeschickt, eine Bestellung storniert oder fehlerhafte Produkte reklamiert – aber der Online-Shop im EU-Ausland erstattet Ihr Geld nicht? Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann eine Möglichkeit sein, Beträge bis 5.000 € zurückzufordern.

Einmalig 49 €. Keine Rechtsberatung. Keine Erfolgsgarantie.

EU Small Claims bei Online-Shop-Problemen

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist für grenzüberschreitende Geldforderungen bis 5.000 € gedacht. Es kann passen, wenn ein Online-Shop in einem anderen EU-Land sitzt und trotz Widerruf, Retoure oder Stornierung nicht erstattet. Das Verfahren ist schriftlich, ohne Anwaltspflicht und das Urteil ist in allen EU-Ländern vollstreckbar.

Was SwiftClaim in diesem Fall tut

Sie beantworten Fragen zu Ihrer Forderung. Wir verarbeiten Ihre Antworten zu einem Formularpaket.

Sie beschreiben, was Sie bestellt haben und was schiefging

Sie geben die Adresse des Shops an (aus dem Impressum oder den AGB)

Wir übertragen Ihre Angaben in das Format des Formblatt A

Das Formularpaket wird in der Sprache des Gerichts erstellt

Sie erhalten zusätzlich eine deutsche Kopie zum Prüfen

Was Sie erhalten

  • · Formularpaket auf Basis Ihrer Angaben
  • · Version in der Sprache des Gerichts
  • · Deutsche Kopie zum Prüfen
  • · Anschreiben für das Gericht
  • · Anlagen-Checkliste (z. B. Bestellbestätigung, Retourennachweis)
  • · Einreichungsanleitung mit offizieller EU-Gerichtssuche

Was wir nicht machen

Wir prüfen Ihren Fall nicht rechtlich. Wir bestimmen nicht verbindlich, welches Gericht zuständig ist. Wir reichen nichts für Sie ein und übernehmen keine Kommunikation mit Gericht oder Gegenseite. Sie erhalten ein vorbereitetes Formularpaket und entscheiden selbst, ob Sie es einreichen.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Shops außerhalb der EU?

Nein. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen gilt nur innerhalb der EU (ohne Dänemark). Der Shop muss in einem anderen EU-Land registriert sein.

Was ist, wenn ich nicht weiß, wo der Shop sitzt?

Im Impressum oder in den AGB finden Sie meist die Firmenadresse. Diese benötigen wir für das Formularpaket.

Muss ich vorher eine Mahnung schicken?

Das Verfahren setzt keine formale Mahnung voraus. Es ist aber sinnvoll, den Shop vorher schriftlich zur Erstattung aufgefordert zu haben.

Wie hoch darf die Forderung sein?

Maximal 5.000 € (ohne Zinsen und Kosten). Für höhere Beträge ist das Verfahren nicht vorgesehen.

Bereit zu starten?

Die erste Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihr Formularpaket erstellen lassen.

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