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Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Geldforderung als Verbraucher im EU-Ausland

Sie haben bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Land eingekauft, eine Dienstleistung gebucht oder eine Kaution hinterlegt – und Ihr Geld wurde nicht erstattet? Für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 € gibt es ein schriftliches EU-Verfahren ohne Anwaltspflicht. Das Urteil gilt in allen EU-Ländern.

Passt Ihr Fall zum Verfahren?

Die erste Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihr Formularpaket erstellen lassen.