Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Geldforderung als Verbraucher im EU-Ausland
Sie haben bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Land eingekauft, eine Dienstleistung gebucht oder eine Kaution hinterlegt – und Ihr Geld wurde nicht erstattet? Für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 € gibt es ein schriftliches EU-Verfahren ohne Anwaltspflicht. Das Urteil gilt in allen EU-Ländern.
Typische Fälle für Verbraucher

Online-Shop im Ausland erstattet nicht
Ware zurückgeschickt oder storniert, aber keine Erstattung erhalten.
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Mietwagen-Kaution im Ausland nicht zurück
Kaution wurde einbehalten, obwohl kein Schaden vorlag.
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Ferienwohnung-Kaution nicht erstattet
Vermieter im EU-Ausland zahlt die Kaution nicht zurück.
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Reise oder Dienstleistung wurde nicht erstattet
Stornierte Buchung oder nicht erbrachte Leistung ohne Rückzahlung.
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