Mietwagen-Kaution im Ausland nicht zurück?
Die Autovermietung im EU-Ausland zahlt Ihre Kaution nicht zurück oder hat Ihre Kreditkarte ungerechtfertigt belastet? Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann eine Möglichkeit sein, Beträge bis 5.000 € von der Mietwagenfirma zurückzufordern.
Einmalig 49 €. Keine Rechtsberatung. Keine Erfolgsgarantie.
EU Small Claims bei Mietwagen-Kautionen
Viele Reisende erleben, dass Autovermietungen im Ausland die Kaution nicht zurückzahlen oder nachträglich Beträge von der Kreditkarte abbuchen – für angebliche Schäden, Reinigung oder Tankfüllungen. Wenn die Vermietung in einem anderen EU-Land sitzt, kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eine Option sein. Es ist schriftlich, ohne Anwaltspflicht und das Urteil ist EU-weit vollstreckbar.
Was SwiftClaim in diesem Fall tut
Sie beantworten Fragen zu Ihrer Forderung. Wir verarbeiten Ihre Antworten zu einem Formularpaket.
Sie beschreiben den Mietvorgang und was mit der Kaution passiert ist
Sie geben die Adresse der Vermietung an (aus dem Mietvertrag)
Wir übertragen Ihre Angaben in das Format des Formblatt A
Das Formularpaket wird in der Sprache des Gerichts erstellt
Sie erhalten zusätzlich eine deutsche Kopie zum Prüfen
Was Sie erhalten
- · Formularpaket auf Basis Ihrer Angaben
- · Version in der Sprache des Gerichts
- · Deutsche Kopie zum Prüfen
- · Anschreiben für das Gericht
- · Anlagen-Checkliste (z. B. Mietvertrag, Kreditkartenabrechnung, Fotos)
- · Einreichungsanleitung mit offizieller EU-Gerichtssuche
Was wir nicht machen
Wir prüfen Ihren Fall nicht rechtlich. Wir bestimmen nicht verbindlich, welches Gericht zuständig ist. Wir reichen nichts für Sie ein und übernehmen keine Kommunikation mit Gericht oder Gegenseite. Sie erhalten ein vorbereitetes Formularpaket und entscheiden selbst, ob Sie es einreichen.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn die Vermietung nicht antwortet?
Wenn die Autovermietung auf Ihre Aufforderung nicht reagiert, können Sie das Formularpaket beim zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht kann auch ohne Reaktion der Gegenseite entscheiden.
Gilt das auch für Buchungen über Vermittlungsportale?
Entscheidend ist, wer Ihr Vertragspartner ist. Oft ist das die Vermietung vor Ort, nicht das Portal. Die Firmenadresse finden Sie im Mietvertrag.
Welche Unterlagen brauche ich?
Hilfreich sind: Mietvertrag, Kreditkartenabrechnung, Übergabeprotokoll, Fotos vom Fahrzeug, E-Mail-Verkehr mit der Vermietung.
Wie hoch darf die Forderung sein?
Maximal 5.000 € (ohne Zinsen und Kosten). Für höhere Beträge ist das Verfahren nicht vorgesehen.
Bereit zu starten?
Die erste Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihr Formularpaket erstellen lassen.