Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Offene Rechnung im EU-Ausland als Selbstständiger
Sie sind Freelancer oder Kleinunternehmer und ein Kunde in einem anderen EU-Land zahlt Ihre Rechnung nicht? Für grenzüberschreitende Forderungen bis 5.000 € gibt es ein schriftliches EU-Verfahren ohne Anwaltspflicht. Das Urteil ist in allen EU-Ländern vollstreckbar.

Typische Fälle für Selbstständige
Kunde im Ausland zahlt nicht
Leistung erbracht, Rechnung gestellt, aber keine Zahlung erhalten.
Anzahlung nicht zurückgezahlt
Auftrag wurde abgesagt, aber die bereits gezahlte Anzahlung wurde nicht zurückerstattet.
Ware bezahlt, aber nicht geliefert
Sie haben für Material oder Ausstattung bezahlt, die Lieferung ist jedoch ausgeblieben.
Freelancer-Honorar offen
Projekt abgeschlossen, aber das vereinbarte Honorar oder die Schlusszahlung steht noch aus.