EU Small Claims Formular vorbereiten lassen
Das offizielle Formblatt A für das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist komplex und muss in der Sprache des Gerichts ausgefüllt werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Angaben verständlich zu erfassen und als vorbereitetes Formularpaket zusammenzustellen.
Einmalig 49 €. Keine Rechtsberatung. Keine Erfolgsgarantie.
Was ist das EU Small Claims Verfahren?
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ermöglicht es, grenzüberschreitende Geldforderungen bis 5.000 € innerhalb der EU geltend zu machen. Es basiert auf Verordnung (EG) Nr. 861/2007. Das Verfahren ist schriftlich und erfordert das Ausfüllen des offiziellen Formblatt A. Dänemark nimmt nicht teil.
Wie unser Formularpaket hilft
Sie beantworten Fragen zu Ihrer Forderung. Wir verarbeiten Ihre Antworten zu einem Formularpaket.
Sie beantworten einfache Fragen auf Deutsch
Wir strukturieren Ihre Angaben in das Format des Formblatt A
Sie erhalten das Formularpaket in der Sprache des Gerichts
Dazu eine deutsche Kopie zum Prüfen
Eine Einreichungsanleitung mit Link zur offiziellen EU-Gerichtssuche
Was Sie erhalten
- · Formularpaket auf Basis Ihrer Angaben
- · Version in der Sprache des Gerichts
- · Deutsche Kopie zum Prüfen
- · Anschreiben für das Gericht
- · Anlagen-Checkliste
- · Einreichungsanleitung mit offizieller EU-Gerichtssuche
Was wir nicht machen
Wir prüfen Ihren Fall nicht rechtlich. Wir bestimmen nicht verbindlich, welches Gericht zuständig ist. Wir reichen nichts für Sie ein und übernehmen keine Kommunikation mit Gericht oder Gegenseite. Sie erhalten ein vorbereitetes Formularpaket und entscheiden selbst, ob Sie es einreichen.
Häufige Fragen
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir helfen bei der Vorbereitung des Formularpakets. Ihr Fall wird nicht rechtlich geprüft.
Muss das Formular in einer bestimmten Sprache sein?
Das Klageformblatt und die Beschreibung der Beweise müssen grundsätzlich in der Sprache des Gerichts oder in einer vom Gericht zugelassenen Sprache vorgelegt werden. Deshalb fragen wir die Gerichtssprache ab. Weitere Belege müssen nicht automatisch übersetzt werden, das Gericht kann eine Übersetzung aber verlangen.
Für welche Fälle kann das Verfahren passen?
Für grenzüberschreitende Geldforderungen bis 5.000 € innerhalb der EU. Dänemark ist ausgenommen.
Reichen Sie die Unterlagen für mich ein?
Nein. Sie prüfen, unterschreiben und versenden die Unterlagen selbst.
Bereit zu starten?
Die erste Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihr Formularpaket erstellen lassen.