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Geldforderung im EU-Ausland?

Sie haben eine Geldforderung gegen eine Person oder Firma in einem anderen EU-Land? Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann eine Möglichkeit sein, Beträge bis 5.000 € grenzüberschreitend geltend zu machen – ohne Anwalt und ohne mündliche Verhandlung.

Einmalig 49 €. Keine Rechtsberatung. Keine Erfolgsgarantie.

Was ist das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen?

Das Verfahren basiert auf Verordnung (EG) Nr. 861/2007 und ermöglicht es, grenzüberschreitende Geldforderungen bis 5.000 € innerhalb der EU schriftlich geltend zu machen. Es ist für Privatpersonen und Unternehmen gedacht. Typische Fälle: Online-Shops, die nicht erstatten, offene Rechnungen, nicht zurückgezahlte Kautionen oder stornierte Buchungen ohne Rückerstattung. Dänemark nimmt nicht teil.

Wie unser Formularpaket hilft

Sie beantworten Fragen zu Ihrer Forderung. Wir verarbeiten Ihre Antworten zu einem Formularpaket.

Sie beantworten einfache Fragen auf Deutsch

Wir strukturieren Ihre Angaben in das Format des Formblatt A

Sie erhalten das Formularpaket in der Sprache des Gerichts

Dazu eine deutsche Kopie zum Prüfen

Eine Einreichungsanleitung mit Link zur offiziellen EU-Gerichtssuche

Was Sie erhalten

  • · Formularpaket auf Basis Ihrer Angaben
  • · Version in der Sprache des Gerichts
  • · Deutsche Kopie zum Prüfen
  • · Anschreiben für das Gericht
  • · Anlagen-Checkliste
  • · Einreichungsanleitung mit offizieller EU-Gerichtssuche

Was wir nicht machen

Wir prüfen Ihren Fall nicht rechtlich. Wir bestimmen nicht verbindlich, welches Gericht zuständig ist. Wir reichen nichts für Sie ein und übernehmen keine Kommunikation mit Gericht oder Gegenseite. Sie erhalten ein vorbereitetes Formularpaket und entscheiden selbst, ob Sie es einreichen.

Häufige Fragen

Welche Forderungen sind geeignet?

Grenzüberschreitende Geldforderungen bis 5.000 € innerhalb der EU. Beide Parteien müssen in unterschiedlichen EU-Ländern ansässig sein. Dänemark ist ausgenommen.

Brauche ich einen Anwalt?

Nein. Das Verfahren ist so gestaltet, dass es ohne Anwalt genutzt werden kann. Sie können aber natürlich einen hinzuziehen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt vom Gericht ab. In der Regel dauert es einige Wochen bis Monate. Das Verfahren ist schriftlich und soll schneller sein als ein reguläres Klageverfahren.

Was kostet das Gerichtsverfahren selbst?

Die Gerichtsgebühren variieren je nach Land. Unser Formularpaket kostet einmalig 49 €. Die Gerichtsgebühren kommen separat hinzu.

Bereit zu starten?

Die erste Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihr Formularpaket erstellen lassen.

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