Kunde im Ausland zahlt nicht?
Sie sind Unternehmer oder Freelancer und Ihr Kunde in einem anderen EU-Land zahlt eine Rechnung nicht? Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann eine Möglichkeit sein, offene Beträge bis 5.000 € grenzüberschreitend einzufordern – ohne Anwalt und ohne mündliche Verhandlung.
Einmalig 49 €. Keine Rechtsberatung. Keine Erfolgsgarantie.
EU Small Claims für B2B-Forderungen
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht auch Unternehmen und Selbstständigen offen. Es eignet sich für grenzüberschreitende Geldforderungen bis 5.000 € innerhalb der EU. Typische Fälle: unbezahlte Rechnungen für Dienstleistungen, Lieferungen oder Projekte an Kunden in anderen EU-Ländern. Das Verfahren ist schriftlich und das Urteil EU-weit vollstreckbar.
Was SwiftClaim in diesem Fall tut
Sie beantworten Fragen zu Ihrer Forderung. Wir verarbeiten Ihre Antworten zu einem Formularpaket.
Sie geben an, wer Ihr Kunde ist und wo er sitzt
Sie beschreiben die Forderung: Rechnung, Betrag, Fälligkeit
Wir übertragen Ihre Angaben in das Format des Formblatt A
Das Formularpaket wird in der Sprache des Gerichts erstellt
Sie erhalten zusätzlich eine deutsche Kopie zum Prüfen
Was Sie erhalten
- · Formularpaket auf Basis Ihrer Angaben
- · Version in der Sprache des Gerichts
- · Deutsche Kopie zum Prüfen
- · Anschreiben für das Gericht
- · Anlagen-Checkliste (z. B. Rechnung, Vertrag, Mahnungen)
- · Einreichungsanleitung mit offizieller EU-Gerichtssuche
Was wir nicht machen
Wir prüfen Ihren Fall nicht rechtlich. Wir bestimmen nicht verbindlich, welches Gericht zuständig ist. Wir reichen nichts für Sie ein und übernehmen keine Kommunikation mit Gericht oder Gegenseite. Sie erhalten ein vorbereitetes Formularpaket und entscheiden selbst, ob Sie es einreichen.
Häufige Fragen
Gilt das Verfahren auch für B2B-Forderungen?
Ja. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen offen.
Muss ich vorher gemahnt haben?
Eine formale Mahnung ist keine Voraussetzung. Es ist aber empfehlenswert, den Kunden vorher schriftlich zur Zahlung aufgefordert zu haben.
Was passiert, wenn der Kunde nicht reagiert?
Das Gericht kann ein Urteil auch ohne Reaktion der Gegenseite erlassen. Das Urteil ist dann EU-weit vollstreckbar.
Kann ich auch Zinsen geltend machen?
Zinsen und Kosten können zusätzlich zur Hauptforderung geltend gemacht werden, solange die Hauptforderung 5.000 € nicht übersteigt.
Bereit zu starten?
Die erste Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihr Formularpaket erstellen lassen.