Forderung gegen eine Firma in den Niederlanden?
Sie haben eine Geldforderung gegen eine Firma in den Niederlanden? Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann eine Möglichkeit sein, Beträge bis 5.000 € geltend zu machen. Das Formular muss möglicherweise auf Niederländisch eingereicht werden – Sie erhalten von uns zusätzlich eine deutsche Kopie zum Prüfen.
Einmalig 49 €. Keine Rechtsberatung. Keine Erfolgsgarantie.
EU Small Claims gegen niederländische Firmen
Wenn Ihr Vertragspartner in den Niederlanden sitzt, ist in der Regel ein niederländisches Gericht zuständig. Das Formblatt A muss dann auf Niederländisch eingereicht werden. Wir bereiten Ihr Formularpaket in der Sprache des Gerichts vor und liefern eine deutsche Kopie, damit Sie alles nachvollziehen können. Über die offizielle EU-Gerichtssuche finden Sie das zuständige Gericht.
Wie unser Formularpaket hilft
Sie beantworten Fragen zu Ihrer Forderung. Wir verarbeiten Ihre Antworten zu einem Formularpaket.
Sie beantworten einfache Fragen auf Deutsch
Wir strukturieren Ihre Angaben in das Format des Formblatt A
Sie erhalten das Formularpaket auf Niederländisch (Sprache des Gerichts)
Dazu eine deutsche Kopie zum Prüfen und Verstehen
Eine Einreichungsanleitung mit Link zur offiziellen EU-Gerichtssuche
Was Sie erhalten
- · Formularpaket auf Basis Ihrer Angaben
- · Version auf Niederländisch für das Gericht
- · Deutsche Kopie zum Prüfen
- · Anschreiben für das Gericht
- · Anlagen-Checkliste
- · Einreichungsanleitung mit offizieller EU-Gerichtssuche
Was wir nicht machen
Wir prüfen Ihren Fall nicht rechtlich. Wir bestimmen nicht verbindlich, welches Gericht zuständig ist. Wir reichen nichts für Sie ein und übernehmen keine Kommunikation mit Gericht oder Gegenseite. Sie erhalten ein vorbereitetes Formularpaket und entscheiden selbst, ob Sie es einreichen.
Häufige Fragen
Muss das Formular auf Niederländisch sein?
Wenn das zuständige Gericht in den Niederlanden liegt, muss das Formblatt A grundsätzlich auf Niederländisch eingereicht werden. Wir bereiten es entsprechend vor.
Wie finde ich das zuständige Gericht?
Über die offizielle EU-Gerichtssuche (Europäisches Justizportal) können Sie das zuständige Gericht ermitteln. Den Link erhalten Sie in unserer Einreichungsanleitung.
Kann ich auch als Privatperson klagen?
Ja. Das Verfahren steht Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen offen.
Was passiert nach der Einreichung?
Das Gericht prüft Ihr Formular und fordert ggf. Ergänzungen an. Die Gegenseite erhält eine Kopie und kann antworten. Das Gericht entscheidet dann schriftlich.
Bereit zu starten?
Die erste Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen erst, wenn Sie Ihr Formularpaket erstellen lassen.